Voraussetzungen für die staatliche Förderung

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (sofern die Bedingungen der „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Bestandsanlage, die seit mindestens zwei Jahren betrieben wird.
  • Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Die Durchführung muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
  • Es dürfen keine anderen öffentlichen Fördermittel für dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden.
  • Pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur einmal beantragt werden.